Behinderte Autofahrer oder deren Familienangehörige und Freunde fördern unsere Hersteller mit einem Spezial-Nachlass in Höhe von bis zu 15%!
Bei Autop24 erhalten entsprechende Verkehrsteilnehmer bis zu 17% Rabatt auf Ihren gewählten Neuwagen.
Wird der Neuwagen nicht für eine Behinderte Person gekauft, muss der Inhaber des Behindertenausweises mind. 6 Monate im Kfz-Brief als
Eigentümer vermerkt sein.
Beim Hersteller einzureichende Unterlagen:
Kopie Behinderten-Ausweis, gekennzeichnet mit einem “G” (für gehbehindert), mit einem Behinderungsgrad von mind. 50%.
Kopie Personalausweis
Verpflichtungserklärung (mit Unterschrift), den Wagen innerhalb der ersten 6 Monate nach Erstzulassung nicht zu veräußern.
Kopie Kfz-Brief nach Zulassung, mit Eintragung des Begünstigten.
Diplomaten werden bei unseren Herstellern besonders berücksichtigt, mit einem Rabatt von bis zu 15%.
Bei Autop24 bekommen Sie einen Rabatt von bis zu 17% auf Ihren gewählten Neuwagen.
Beim Hersteller einzureichende Unterlagen:
Kopie Diplomatenausweis
Kopie Personalausweis oder Reisepass
Verpflichtungserklärung (mit Unterschrift), den Wagen innerhalb der ersten 6 Monate nach Erstzulassung nicht zu veräußern.
Kopie Kfz-Brief nach Zulassung, mit Eintragung des Begünstigten.
Bei Ausfuhr in Ausland muss der komplette Betrag bei Auslieferung in Brutto gezahlt werden. Nach Ausfuhr ins Ausland uns das an der Grenze
gestempelte Ausfuhrformular zukommen lassen, dann wird die gezahlte MwSt. umgehend an Sie rücküberwiesen.
Fahrschulen, Fahrlehrer, Angestellte Fahrlehrer werden bei unseren Herstellern besonders berücksichtigt, mit einem Rabatt von bis zu 17%.
Bei Autop24 bekommen Sie einen Rabatt von bis zu 19% auf Ihren gewählten Neuwagen.
Beim Hersteller einzureichende Unterlagen:
Kopie Fahrlehrerausweis
Kopie Personalausweis
Verpflichtungserklärung (mit Unterschrift), den Wagen innerhalb der ersten 6 Monate nach Erstzulassung nicht zu veräußern.
Kopie Kfz-Brief nach Zulassung, mit Eintragung des Begünstigten.
Fahrlehrer-Pedaleinbau muss nicht nachgewiesen werden.